Sonderpädagogischer Dienst

Die Aufgabengebiete des Sonderpädagogischen Dienstes

  • Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung eines Kindes mit Förderbedarf
  • Einleitung und Ablauf des Feststellungsverfahrens: Anspruchsklärung für ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Kontaktaufnahme zum Sonderpädagogischen Dienst der Altstadtschule

Erstkontakt:
Telefon 07802-82710
Mail poststelle(@)altstadtschule-oberkirch.schule.bwl.de

Zusenden des Vorberichts Schule_an SopäDi oder Vorbericht Kiga-GS
Für eine gelingende Zusammenarbeit benötigen wir vorab einige Informationen zum Kind. Wichtig ist das konkrete Anliegen der antragstellenden Schule. Ebenso wichtig ist das formlose Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Bitte schicken Sie daher den Vorbericht Schule_an SopäDi oder Vorbericht Kiga-GS an:

Altstadtschule Oberkirch, SBBZ Lernen
Sonderpädagogischer Dienst
Kirchplatz 7
77704 Oberkirch

Download der notwendigen Formulare über die Homepage des Staatlichen Schulamtes Offenburg:

Service à Formulare à Formulare und Merkblätter SSA OG àErstmaliges Feststellungsverfahren-Pädagogischer Bericht

  • 1a_Vorbericht Schule_an SopäDi
  • 1b_Vorbericht Kiga-GS
  • Auch alle anderen benötigten Formulare (Deckblatt, Antrag der Eltern, Schweigepflichtentbindung) finden sich dort

Information in Kurzform: Beratung und Unterstützung

Aufgabengebiet des Sonderpädagogischen Dienstes
Beratung und Unterstützung

Darum geht es
Ein Kind mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf wird vom Sonderpädagogischen Dienst unterstützt und gefördert.

Wer ist zuständig
Die Klassenlehrkraft meldet das Kind dem Sonderpädagogischen Dienst.

Eine Sonderschullehrkraft beginnt den Prozess der Beratung und Unterstützung.

Nötige Unterlagen
Nach Information und Einbezug der Erziehungsberechtigten wird der Vorbericht an den SopäDi (für Kinder im letzten KiTa-Jahr Vorbericht Kiga-GS) an den Sonderpädagogischen Dienst geschickt als gemeinsame Arbeitsgrundlage.

Zeiten/Fristen
Möglichst frühzeitige Meldung.

Beratung über einen längeren Zeitraum (evtl. länger als ein Schuljahr)

Ausführliche Information zum Aufgabengebiet:

Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung eines Kindes mit Förderbedarf

Ein Kind mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf wird in der Regel über einen längeren Zeitraum (evtl. länger als ein Schuljahr) vom Sonderpädagogischen Dienst unterstützt und gefördert. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und Eltern.

Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung

Fällt ein Kind durch anhaltende und umfassende Lern- und Leistungsprobleme in den Hauptfächern auf, kann die Schule den Sonderpädagogischen Dienst zur Beratung und Unterstützung hinzuziehen. Auffälligkeiten treten oft auch in folgenden Entwicklungsbereichen auf:

  • im Wahrnehmungsbereich (auditiv, visuell, taktil)
  • im Bereich der Grob- und Feinmotorik
  • in der Konzentration und Aufmerksamkeit
  • im Bereich der Merkfähigkeit (Kurz- und Langzeitgedächtnis)
  • im Bereich der Anstrengungsbereitschaft (Arbeitsdauer)
  • im Bereich der Intelligenz (Auffassungs- und Denkvermögen)

Bitte beachten Sie eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme, damit der Sonderpädagogische Dienst seine Arbeit rechtzeitig aufnehmen kann.

Der Sonderpädagogische Dienst unterstützt die Lehrkraft durch

  • Klärung des (sonderpädagogischen) Förderbedarfs eines Kindes
  • Beratung und Unterstützung der Eltern
  • Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Förderplans
  • Beratung der beteiligten Lehrkräfte
  • Beteiligung an der Hilfeplanerstellung – Vermittlung außerschulischer Hilfen
  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Therapeuten, Ärzten, Sozialen Diensten
  • Beteiligung an „Runden Tischen“
  • Überprüfung der kognitiven Fähigkeiten und der Schulleistung informell und mit standardisierten Testverfahren
  • Nachbetreuung bei Rückschulungen

Information in Kurzform: Einleitung des Feststellungsverfahrens

Aufgabengebiet des Sonderpädagogischen Dienstes
Feststellungsverfahren: Klärung, ob ein Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegt

Darum geht es
Bringt die Unterstützung und Beratung nicht den gewünschten Erfolg, sollte geprüft werden, ob das Kind einen Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot hat (Einleitung des erstmaligen Feststellungsverfahrens)

Wer ist zuständig
Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt eine Sonderschullehrkraft zur Erstellung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens.

Nötige Unterlagen
Die allgemeine Schule schickt (mit Unterstützung des Sonderpädagogischen Dienstes) den Pädagogischen Bericht digital an die Schulaufsichtsbehörde.

Der Pädagogische Bericht umfasst:

  • Deckblatt
  • Antrag der Eltern
  • Schweigepflichtentbindung
  • Vorbericht
  • Bericht des Sonderpädagogischen Dienstes

Zeiten/Fristen
Die Schulaufsichtsbehörde verlangt die Einhaltung folgender Fristen für den Eingang des Pädagogischen Berichtes:

Stichtag 01.12. eines Jahres

  • für alle Anträge, an welchen Kosten- und Leistungsträger und Inklusion involviert sind.

Stichtag 15.03. eines Jahres

  • Kinder im letzten KiTa-Jahr
  • Kinder aller Schulklassen

Ausführliche Information zum Aufgabengebiet

Einleitung und Ablauf des Feststellungsverfahrens:

Klärung, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegt

Wenn die Schülerin oder der Schüler auch mithilfe der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung die Bildungsziele der allgemeinen Schule voraussichtlich nicht erreichen kann, sollte geprüft werden, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegt (Einleitung des Feststellungsverfahrens).

Hierbei sind unbedingt die von der Schulaufsichtsbehörde vorgegebenen Stichtage einzuhalten!

    Fristen für den Eingang des Pädagogischen Berichtes:

    Stichtag 01.12. eines Jahres

    • für alle Anträge, an welchen Kosten- und Leistungsträger und Inklusion involviert sind.

    Stichtag 15.03. eines Jahres

    • Kinder im letzten KiTa-jahr
    • Kinder aller Schulklassen

    Zur Klärung, ob das Kind einen Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot hat (Feststellungsverfahren), erstellt die allgemeine Schule in Absprache mit den Eltern und dem Sonderpädagogischen Dienst den Pädagogischen Bericht.

    Der Pädagogische Bericht umfasst folgende Unterlagen:
    (Die Formulare finden sich auch auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes Offenburg (Service à Formulare à Formulare und Merkblätter SSA OG àErstmaliges Feststellungsverfahren-Pädagogischer Bericht)

    1: Deckblatt

    2: Antrag der Eltern

    3: Schweigepflichtentbindung

    4: Vorbericht der Schule

    5: Bericht des Sonderpädagogischen Dienstes

    Der Pädagogische Bericht wird digital an das Schulamt geschickt.

    Dies löst eine sonderpädagogische Diagnostik mit anschließender Erstellung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens aus. Das Schulamt stellt anhand dieses Gutachtens fest, ob das Kind einen Anspruch für einsonderpädagogisches Bildungsangebot hat und legt Förderschwerpunkt und Lernort fest.